Konzept Trainingsbedingungen Abteilung Fußball

Mai 14, 2020
Konzept / Trainingsbedingungen
  • Fahrgemeinschaften von Trainer, Betreuer und Sportler zum und vom Training sind untersagt.
  • Bei allen am Training beteiligten Personen ist vorab der aktuelle Gesundheitszustand zu erfragen.
  • Eine Anwesenheitsliste ist vor jedem Training durch den Trainer / Betreuer zu führen (Eintragungsbuch wird im alten Gebäude hinterlegt).
  • Vor und nach Eintragung sind die Hände gründlich zu waschen, Desinfektion nutzen.
  • Nur eine Mannschaft darf jeweils zu den festgeschriebenen Trainingszeiten auf das Sportgelände.
  • Nach Trainingsende ist das Sportgelände unverzüglich zu verlassen.
  • Die Trainingsgruppe darf nur max. 10 Spieler + Trainer / Betreuer + Trainer / Betreuerkind sein.
  • Je Trainingsgruppe muss ein Trainer/Betreuer zu Verfügung gestellt werden.
  • Trainingsformen und Übungen sind so zu wählen, die einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,50 – 2,00 Meter).
  • Trainingsformen und Übungen sind so zu wählen, die kontaktfrei durchgeführt werden, ohne Wettkampfsimulationen vorzunehmen.
  • Die Umkleideräume / Vereinsheim bleiben verschlossen (Spieler kommen umgezogen auf das Sportgelände).
  • Die WC-Benutzung ist nur im alten Gebäude möglich (vorher und nachher gründlich die Hände waschen, Desinfektion nutzen).
  • Es dürfen keine Zuschauer (Eltern oder auch Großeltern) auf das Sportgelände.
  • Getränkeflaschen sind Personengebunden und zwingend zu beschriften / markieren.
  • Verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Anwesenden, ist es dem zuständigen Trainer / Betreuer unverzüglich zu melden.
Grundlegendes
  • Liegt eines der Symptome (Husten, Fieber ab 38 Grad Celsius, Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome) vor, darf die Person nicht auf das Sportgelände. Es wird empfohlen einen Arzt zu kontaktieren.
  • Wenn Symptome bei einer anderen Person im eigenen Haushalt vorliegen, muss das Kind aus dem Trainingsbetrieb genommen werden.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus und einer anderen Person im eigenen Haushalt, muss diese mindestens 21 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden.
  • Alle Teilnehmer sind über diese Regeln zu informieren, zu belehren und dies vor dem ersten Training von den Mitgliedern und ggf. deren Erziehungsberechtigten mit Unterschrift bestätigen zu lassen. (Listen werden den Trainern / Betreuern zur Verfügung gestellt)
  • Der Hygienebeauftragte ist Daniel Geyer.
  • Trainer / Betreuer sind namentlich dem Gesamtvorstand zu benennen.
  • Der Abteilung Fußball des Neumühler SV e. V. obliegt es für den eigenen Trainingsbetrieb weiterführende Regeln aufzustellen. Die hier beschriebenen Regeln sind Mindestanforderungen für die schrittweise Aufnahme des Trainings.
  • Sollten Anpassungen in Verordnungen des Bundes, Landes oder der Gemeinde zum Umgang mit Coronainfektionen erfolgen, so wird dieses Konzept angepasst und die Änderungen bekanntgegeben.  
 Konzept / Trainingsbedingungen gelten ab 18.05.2020 bis auf weiteres. 

Abteilungsleiter  
Heiko Schröder

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