Hausordnung des Neumühler SV e. V.

Allgemeines

1.) Die Hausordnung gilt für das Vereinsheim sowie den gesamten Bereich des Sportplatzes des Neumühler SV inkl. aller Gebäude und Container.

2.) Die Nutzung des Vereinsheimes ist grundsätzlich aller Mitglieder und Abteilungen des Neumühler SV, gemäß des vom Vorstand genehmigten Belegungsplanes, gestattet.

3.) Die Anmietung für private Zwecke ist nur in Abstimmung mit dem Vorstand des Neumühler SV möglich.

4.) Die jeweiligen Übungsleiter erhalten einen Schlüssel und sind für die Einhaltung der Hausordnung während ihrer Betreuungszeit verantwortlich. Ein Verleihen des Schlüssels ohne Anzeige beim Vorstand ist unzulässig.

5.) Schäden sind sofort dem Vorstand des Neumühler SV mitzuteilen.

6.) Der Neumühler SV übernimmt keine Haftung für etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Räume, Außenanlagen und Einrichtungen stehen.

7.) Verstöße gegen die Hausordnung werden in angemessener Weise geahndet (Schadensersatzansprüche, Entziehung des Schlüssels oder der Nutzungserlaubnis bis hin zum Hausverbot).

8.) Nach 22 Uhr ist aus Lärmschutzgründen unnötiges Toben, Musik und Lärm zu vermeiden.

Sauberkeit und Ordnung

1.) Das Vereinsheim muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit und zur Einhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.

2.) Die Vereinsräume sowie die Außenanlagen sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen.

3.) Das Betreten der Räume ist mit Fußballschuhen nicht gestattet. Ausnahme ist die Nutzung der Umkleidekabinen über den Spielereingang. Das Abklopfen des Schmutzes von den Schuhen in den Kabinen, an den Wänden oder deren Einrichtungen ist verboten.

4.) Die Kabinen und der Aufenthaltsraum sind nach jedem Gebrauch besenrein zu hinterlassen. Verantwortlich sind hier die jeweiligen Übungsleiter.

5.) Das Rauchen im Vereinsheim ist untersagt.

6.) Die Übungsleiter haben das Gebäude als letzter zu verlassen. Sie haben dafür zu sorgen, dass

• die Räume besenrein,

• das Licht und die elektrischen Geräte ausgeschaltet,

• alle Fenster geschlossen,

• sämtliche Türen auf dem Vereinsgelände (auch Container und Fluchttore) verschlossen sind.


Die Hausordnung wurde durch den Vorstandsbeschluss am 06.2014 verabschiedet. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

gez:
Der Vorstand