Trainingsbetrieb weiterhin untersagt
9. März 2021
😢 Unsere Kinder dürfen weiterhin nicht in den Trainingsbetrieb starten 😢
Auszug aus dem heutigen Beschluss der Stadt Schwerin
Demnach gelten seit dem 8. März 2021 bis einschließlich Mittwoch, den 31. März 2021 folgende Auflagen für die Nutzung der öffentlichen Sportstätten der Landeshauptstadt Schwerin, die zu beachten und zwingend umzusetzen sind:
- Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten ist, einschließlich des schulischen Sportunterrichtes (Ausnahme Sportgymnasium), untersagt.
Die städtischen Sportanlagen sind somit auch für den Individualsport geschlossen.
Sobald der Schulbetrieb wieder als täglicher Präsenzunterricht eingeführt wird, sind gemäß § 2 Absatz 21 Lockerungen möglich. Sollte dieser Fall bis zum Ende des Monats eintreten, ergeht eine neue Rundmail.
💙💛😢 traurige grüße von der Ranch 😢💛💙







